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Aktenabholung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
Die Staatsanwaltschaft Hamburg macht uns darauf aufmerksam, dass für Aktenabholungen bei der Staatsanwaltschaft Folgendes gilt:
Akten werden nur dann zur Abholung bereitgelegt, wenn im Akteneinsichtsantrag ausdrücklich darum gebeten wurde. Andernfalls werden sie kostenpflichtig übersandt, entweder an die Kanzleianschrift oder (sofern erwünscht) an das Gerichtsfach.
Falls eine Akte trotz ausdrücklich geäußerten Abholwunsches nicht binnen fünf Werktagen nach der Benachrichtigung abgeholt wird, erfolgt ebenfalls die kostenpflichtige Übersendung. Bei Berechnung der Frist wird der (hier nach wie vor zur Entlastung des stark beanspruchten Servicebereichs geschlossene) Mittwoch nur dann nicht mitgezählt, wenn auf ihn das Fristende fällt.
Der jeweiligen Rechtsanwaltskanzlei wird schriftlich oder per Telefon mitgeteilt, wann und in welchem Dienstgebäude die Akte frühestens abgeholt werden kann.
Sodann kann sie dort werktäglich – außer mittwochs – zwischen 9 und 13 Uhr in Empfang genommen werden.
Es wird darum gebeten, sich am Tag der Abholung beim Pförtner des im Benachrichtigungsschreiben genannten Hauses zu melden.