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Berufsausübungsgesellschaften: Ab sofort Erleichterung bei der Antragstellung!
Für den Antrag auf Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft war es bisher erforderlich, dass die Unterschriften der den Antrag unterzeichnenden Personen notariell beglaubigt waren.
Ab sofort kann der Antrag alternativ auch über das beA gestellt werden. Der Antrag muss hierbei von einem Unterschreibenden entweder qualifiziert elektronisch signiert sein oder einfach signiert aus dem eigenen Postfach vom Postfachinhaber selbst verschickt sein. Sofern mehrere Personen den Antrag unterzeichnen müssen, ist es erforderlich, dass eine unterschreibende Person den Antrag wie vorbeschrieben einreicht und die anderen Personen mit einem kurzen Schreiben, welches sie jeweils ebenfalls aus ihrem beA einfach signiert versenden oder qualifiziert elektronisch signieren, erklären, dass sie den Antrag vom [Datum] auf Zulassung der [xxx]-Gesellschaft mit stellen. Dieses Verfahren ersetzt die händische(n) Unterschrift(en) und deren Beglaubigung. BITTE DEN ANTRAG SELBST NICHT MEHRFACH SCHICKEN.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.