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Corona-Überbrückungshilfe: Keine Anmeldung mehr über beA-Karte
Die BRAK hatte sich dafür eingesetzt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Beantragungsprozess für Corona-Überbrückungshilfen als sogenannte prüfende Dritte eingebunden wurden. Seit 2020 bestand die Möglichkeit, sich an dem Portal für die Beantragung der Corona-Hilfsprogramme mithilfe der beA-Karte anzumelden. Auf diese Weise war eine sichere Anmeldung am Portal und eine eindeutige Authentifizierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte möglich.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte nunmehr auf Nachfrage der BRAK mit, dass die Unterstützung der Anmeldung am Portal für die Beantragung der Corona-Hilfsprogramme mithilfe der beA-Karte Mitte Juli 2023 abgeschaltet wurde. Seitdem ist die Anmeldung über die beA-Karte nicht mehr möglich.
Gleichzeitig informierte das BMWK, dass es im Schlussabrechnungsportal für die Überbrückungshilfe eine einmalige Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31.12.2023 ermögliche. Hierfür sei zwingend die Erstellung eines Organisationsprofils im Schlussabrechnungsportal für die Überbrückungshilfe für die betreffenden Mandate und zugehörigen Programme bis zum 31.8.2023 erforderlich. Das BMWK wies vorsorglich darauf hin, dass die allgemeine Registrierung im Antragsportal für die Überbrückungshilfe nicht ausreichend und zwingend die vorgenannte Anlage eines Organisationsprofils für eine Fristverlängerung vorzunehmen sei.
Weitere Informationen finden Sie auf der angegebenen Internetseite.