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Resolution der BRAK und der Rechtsanwaltskammern gegen die Rechtsakte der AMLA
Die Bundesrechtsanwaltskammer und alle 28 Rechtsanwaltskammern haben eine Resolution verabschiedet, in der sie sich für eine geänderte, bessere Geldwäschebekämpfung aussprechen. Die derzeitige Praxis der AMLA (Anti Money Laundering Authority) ist zu komplex und zu kleinteilig, verursacht übermäßige Daten-, Dokumentations- und Meldepflichten und belastet insbesondere kleinere Kanzleien unverhältnismäßig.
Hier finden Sie die Resolution und die Presseerklärung dazu.
