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Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien

Ein- und Austritt sowie die Zusammenführung oder Aufteilung von Sozietäten, die als Personengesellschaften (GbR, PartG) geführt werden, sind steuerlich äußerst relevante Vorgänge, weil es durch Aufdeckung stiller Reserven zu erheblichen Steuerlasten kommen kann, denen keine Liquiditätszuflüsse gegenüberstehen (Versteuerung reiner Buchgewinne). Das Steuerrecht bietet zwar diverse gesetzliche Privilegien für personelle Veränderungen in Kanzleien. Diese genügten oftmals aber nicht, um in den wichtigsten Fallkonstellationen, der Aufteilung unter vollständiger oder teilweiser Fortführung des Geschäftsbetriebes, eine sog. steuerneutrale Realteilung der Personengesellschaft bei Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. In Rechtsprechung und Finanzverwaltung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine steuerneutrale Aufteilung einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter dann zu steuerlichen Buchwerten erfolgen kann, wenn die Wirtschaftsgüter weiter betrieblich genutzt werden und in Deutschland steuerverhaftet bleiben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu diverse Realteilungserlasse veröffentlicht.

Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat eine Information zur Einführung in die komplexe Thematik unter dem Titel „Teilung von und Ausscheiden aus Rechtsanwaltssozietäten – Möglichkeiten nach dem Realteilungserlass des BMF vom 19.12.2018“ publiziert (Stand: September 2019). Sie soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die künftig eine Teilung ihrer Sozietät vorhaben, als Orientierung dienen. Sie finden dieses Dokument hier.

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