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Dr. Marit Hansen: „(Grund-) Recht by Design -– warum es (nicht) funktionieren kann“

16.07.2025

Das Recht gilt. Anders als manchmal behauptet, haben Internet und Digitalisierung nicht zu rechtsfreien Räumen geführt. Ein moderner Weg, um dem Recht effektiv zur Wirkung zu verhelfen, besteht darin, die rechtlichen Anforderungen von Anfang an in die Gestaltung von Systemen, Technik und Infrastrukturen einfließen zu lassen. In vielen Feldern wird dies mit dem Stichwort „By Design“ erfasst. Die Datenschutz-Grundverordnung kennt dafür das Prinzip "Datenschutz by Design". Die Cyberresilienz-Verordnung spricht von "Sicherheit by Design". Ebenso werden "Informationsfreiheit by Design", "Freiheit by Design" oder, aus ganz anderer Perspektive, "Lawful Access by Design" vorgeschlagen. Welche Wirkmacht steckt in dem "By Design"-Ansatz? Wie kann ein Prinzip wie "Grundrechte by Design" überhaupt funktionieren, z. B. in der Entwicklung von KI-Systemen?

Die Gesellschaft Hamburger Juristen freut sich sehr, dass

Frau Dr. Marit Hansen

zum Thema

„(Grund-) Recht by Design – warum es (nicht) funktionieren kann“

am Mittwoch, den 16. Juli 2025, 18:00 Uhr,
im Plenarsaal des Hans. OLG Hamburg, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg,

referieren wird.

Dr. h.c. Marit Hansen ist seit 2015 die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein und leitet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Sie ist Mitglied im Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) sowie in der Ad-Hoc Working Group on Data Protection Engineering der ENISA und war u. a. auch in der Datenethikkommission.

Natürlich besteht Gelegenheit zu Fragen und eigenen Beiträgen im Rahmen der Diskussion, die anschließend bei einem Glas Wein fortgeführt werden kann.

Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.

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