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Vertrauensanwälte
Es kommt leider immer wieder vor, dass Kolleginnen oder Kollegen in finanzielle Engpässe geraten und ihre Verbindlichkeiten ganz oder teilweise nicht mehr erfüllen können.
Durch die "Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)" wird der Kammervorstand durch die Zivilgerichte über alle Klagen gegen Rechtsanwälte unterrichtet. Häufen sich solche Mitteilungen, so kann dies ein Zeichen für einen "Vermögensverfall" sein und zum Entzug der Zulassung führen. Wird über das Vermögen eines Rechtsanwaltes das Insolvenzverfahren eröffnet oder wird er in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, so besteht sogar die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).
Die Erfahrung zeigt, dass für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine unabhängige und vertrauliche Beratung und Hilfestellung außerordentlich nützlich sein können. Der Kammervorstand stellt deshalb das Angebot von "Vertrauensanwälten" bereit. Es handelt sich dabei um drei Rechtsanwälte, die vom Vorstand vollkommen unabhängig sind, jedoch über hinreichend Erfahrungen verfügen, um im Bedarfsfall mit einer qualifizierten Beratung (und je nach Fallgestaltung auch konkreter Hilfe) Unterstützung leisten zu können.
Die Namen und Kontaktdaten der Vertrauensanwälte erhalten Sie auf den Geschäftsstellen der Rechtsanwaltskammer oder des Hamburgischen Anwaltvereins (HAV)