Aufgaben/Tätigkeiten
- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
Erstellung von Gutachten
Zu den Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehört u.a. gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO, Gutachten zu erstatten, die eine Landesjustizverwaltung, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde des Landes anfordert.
Typischer Weise handelt es sich bei diesen Gutachten um solche gemäß § 14 Abs. 2 RVG zur streitigen Höhe von Rahmengebühren. Diese Gutachten werden von den Gebührenabteilungen erstellt.