Aufgaben/Tätigkeiten
- Berufsaufsicht
- Vermittlung
- Zulassung
- Berufsausbildung
- Richterwahlausschuss
- Erstellung von Gutachten
- Kooperation mit der Universität Hamburg
- Mitwirkung Referendarausbildung
- Stellungnahmen Gesetzgebung
- Vorschlagsrecht AnwG / AGH
- RDG
- Justizpolitische Themen
- Bundesrechtsanwalts- kammer-Hauptversammlung 2015
- Ausländische Aktivitäten
- Israel
- 1. Hamburger Rechtstag 2011
- 2. Hamburger Rechtstag 2013
- 3. Hamburger Rechtstag 2015
- 4. Hamburger Rechtstag 2017
- 5. Hamburger Rechtstag 2019
- 6. Hamburger Rechtstag 2023
MITWIRKUNG BEI DER REFERENDARAUSBILDUNG
Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 9 BRAO wirkt der Kammervorstand bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare mit.
In Wahrnehmung dieser Aufgabe richtet die Hanseatische Rechtsanwaltskammer die Referendar-Arbeitsgemeinschaft "Einführung in den Anwaltsberuf" aus. Hier werden die Gerichtsreferendare in einer 14-tägigen Arbeitsgemeinschaft in die Grundlagen des Anwaltsberufs eingeführt. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer stellt die Referenten für diese Arbeitsgemeinschaft und trägt die Kosten.