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Clearing-Ausschuss
Die Hamburger Zivilgerichte, die Justizbehörde Hamburg, der Hamburgische Anwaltverein und die Hanseatische Rechtsanwaltskammer sind in einem "Clearing-Ausschuss" für die Hamburger Zivilgerichte vertreten. In diesem Clearing-Ausschuss werden Beschwerden vor allem aus der Anwaltschaft über Störungen im Geschäftsablauf der Gerichte behandelt.
Alle Beteiligten sitzen an einem Tisch und suchen nach einvernehmlichen Lösungen. Nach den bisherigen Erfahrungen führt die Befassung des Clearing-Ausschusses mit einer Beanstandung in aller Regel zumindest zu einer Verbesserung.
Wenn Sie also mit "Holprigkeiten" im Geschäftsablauf der Hamburger Zivilgerichtsbarkeit befasst sind, schreiben Sie bitte an den
Clearing-Ausschuss für die Hamburger Zivilgerichte
c/o Hamburgischer Anwaltverein
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg.
Der Hamburgische Anwaltverein unterrichtet auch die Kammervertreter im Clearing-Ausschuss und übernimmt die Information des betroffenen Gerichts und der Justizbehörde.