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Kammerschnellbrief
Ausgabe 15/2014 vom 15.12.2014
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
hiermit leiten wir zwei aktuelle Informationen an Sie weiter.
1.
Sehr wichtig ist die alle bei nicht-anwaltlichen Arbeitgebern beschäftigte Kolleginnen und Kollegen betreffende Mitteilung der Rentenversicherung Bund.
Die DRV teilt hier mit, wie sie die nach der Entscheidung des BSG vom 3.4.2014 erforderliche Vertrauensschutzregelung auf der Basis des derzeit geltenden Rechts handhaben wird. Sie finden die Mitteilung im Wortlaut hier.
Die Pläne der Organisationen der Anwaltschaft zur Schaffung einer gesetzlichen Neuregelung bleiben hiervon unberührt.
2.
Das Finanzgericht Hamburg nähert sich dem elektronischen Rechtsverkehr weiter an. Lesen Sie hiereine Mitteilung des Gerichts vom 12.12.2014.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Scharmer
Rechtsanwalt
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Nachrichten aus Brüssel:
Ausgabe 21/2014 vom 12.12.2014