- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 5/2017 vom 16.06.2017
Wichtige Informationen für unsere Mitglieder zum G20-Gipfel
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
am 7. und 8. Juli 2017 wird in Hamburg das 12. Gipfeltreffen der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer stattfinden. Dieses Treffen hat Auswirkungen auf die Hamburger Justiz und damit auch auf die Anwaltschaft. Nachfolgend möchten wir Sie auf diese Auswirkungen anhand der uns von der Justizbehörde mitgeteilten Informationen aufmerksam machen.
I.
So ist es während des Gipfels beispielsweise nicht auszuschließen, dass der Zugang zur Gemeinsamen Annahmestelle im Ziviljustizgebäude zeitweise aufgrund der eingerichteten Sicherheitszonen und Sperrungen erschwert sein wird. Das Amtsgericht Hamburg hat sich daher bereit erklärt, dass die Annahmestellen der Amtsgerichte in den Stadtteilen für die Zeit vom 5. bis 9. Juli 2017 ebenfalls Schriftstücke fristwahrend annehmen, die für die am Sievekingplatz ansässigen Gerichte bestimmt sind. Bitte beachten Sie, dass die Regelung nicht für alle Gerichte und Behörden gilt, für die die Gemeinsame Annahmestelle im Ziviljustizgebäude eingerichtet ist, sondern nur für die ausdrücklich in der Allgemeinen Verfügung genannten. Näheres entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verfügung der Justizbehörde Nr. 9/2017 vom 3. Mai 2017 (Az. 1400/2), veröffentlicht in: Hamburgisches Justizverwaltungsblatt 3 vom 31. Mai 2017.
II.
Ferner werden während der Veranstaltung Teile der Gerichte - insbesondere das Amtsgericht mit seinen Haftabteilungen - nach Harburg verlegt werden. Hierzu hat uns die Justizbehörde Folgendes mitgeteilt:
1. Adresse der verlegten Gerichte und der Gefangenensammelstelle: Der Zugang zum Gericht für Haftsachen und Entscheidungen über die Ingewahrsamnahme wird sich in Harburg in der Neuländer Straße / Ecke Schlachthofstraße befinden. Der Zugang zu der von der Polizei betriebenen Gefangenensammelstelle wird in der Schlachthofstraße 1-3 zu finden sein.
Die unmittelbare Erreichbarkeit des Geländes in Harburg wird polizeilicherseits gewährleistet. Ein „Passierschein“ kann nicht ausgestellt werden. Rein vorsorglich sollten Sie Ihren Anwaltsausweis mit sich führen.
2. Parkplätze: An und auf dem Gelände in Harburg stehen weder für die Justizangehörigen noch für die Polizeikräfte Parkplätze für private PKW zur Verfügung, daher können der Anwaltschaft leider auch keine Parkplätze bereitgestellt werden.
3. Anzahl der Räume für Mandantengespräche: Den Anwältinnen/Anwälten stehen im Gerichtsbereich 4 Räume und auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle weitere 4 Räumlichkeiten für Gespräche mit Mandanten - vor einer Zuführung zum zuständigen Gericht - zur Verfügung.
4. Nutzung von Faxgeräten vor Ort: Um den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die ihnen obliegenden Aufgaben in effektiver Weise vor Ort zu ermöglichen, hat der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer beschlossen, für die ausschließliche Benutzung durch die Anwaltschaft zwei leistungsfähige Kopiergeräte mit Telefaxfunktion (nur sendend) von externen Firmen anzumieten. Die Geräte werden in dem für die Anwaltschaft im Justizcontainerbereich vorgesehenen Raum 0.04 im EG aufgestellt. Die Telefaxgeräte nutzen das Netz der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Justizbehörde hat uns zugesagt, dass die Inhalte nicht kontrolliert werden. Außerdem haben wir die Justizbehörde gebeten, die externen Firmen zur Löschung der Festplatten zu verpflichten. Beide Geräte werden durch die externe Firma angeliefert und nur für diesen Zeitraum dort aufgestellt. Eine weitere Verwendung bzw. Anschlussverwendung der Geräte im Justizbereich erfolgt selbstverständlich nicht.
5. Mobilfunk: Auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle bzw. des Amtsgerichts ist im Grundsatz Mobilfunkempfang gegeben. In welcher Geschwindigkeit (LTE, etc.) kann für den Einsatzzeitraum nicht beurteilt werden.
In dem Polizeibereich des Geländes (Gefangenensammelstelle) werden den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Mobiltelefone belassen. Grundsätzlich ist ihnen die Nutzung der Geräte aus Sicherheitsaspekten auf dem Gelände der Gefangenensammelstelle allerdings untersagt. Die Anwälte werden vom Eingang der Gefangenensammelstelle zu den Gesprächsräumlichkeiten begleitet. Die Begleitkräfte sind angewiesen, auf das Nutzungsverbot hinzuweisen und auf dessen Einhaltung zu achten.
In dem Justizcontainerbereich werden die Anwältinnen und Anwälte ihre Mobiltelefone nicht mitnehmen können. Es wird eine Möglichkeit zur Verwahrung der Mobiltelefone im Pförtnerbereich geschaffen werden. Die Einzelheiten der Planung hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
6. Telefonische Erreichbarkeit der verlegten Gerichte: Der Gerichtsbereich an der Gefangenensammelstelle befindet sich hinsichtlich der technischen Infrastruktur noch im Aufbau. Alle Diensträume werden aber mit Telefonen ausgestattet, die Nummernvergabe für die einzelnen Anschlüsse wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Inwieweit dann eine fernmündliche Erreichbarkeit der Richterschaft möglich ist, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.
7. Erreichbarkeit Landgericht/Oberlandesgericht (etwa wg. Beschwerden in Freiheitsentziehungssachen): Beide Gerichte werden auch während des Gipfels zu den üblichen und bekannten Zeiten besetzt sein und können daher unter den bekannten Telefon- und Faxnummern erreicht werden. Eine Ausweitung der Eildienste ist nicht beabsichtigt.
III.
Vorgenannte Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.rak-hamburg.de (bei MITGLIEDER / G20-Gipfel). Wir halten Sie bis zum Gipfeltreffen und auch während dieser Konferenz durch den Kammerschnellbrief sowie über unsere Homepage über alle neuen Erkenntnisse unterrichtet.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Kury Dr. Hoes
Präsident Geschäftsführer