- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Kammerschnellbrief
Ausgabe 8/2019 vom 02.09.2019
Neuer Dienstleister für das beA
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Bundesrechtsanwaltskammer hat im Vergabeverfahren über die Übernahme, die Weiterentwicklung, den Betrieb und den Support des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) der Bietergemeinschaft Westernacher/rockenstein den Zuschlag erteilt. Die mit der bisherigen Dienstleisterin der BRAK, der Atos Information Technology GmbH, geschlossenen Verträge über die Entwicklung, den Betrieb und den Support des beA werden zum 31.12.2019 auslaufen.
Näheres können Sie der Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 02.09.2019 entnehmen: https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2019/presseerklaerung-11-2019/
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident