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Kammerschnellbrief
Ausgabe 11/2021 vom 20.10.2021
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf folgende Termine möchten wir aufmerksam machen:
1. Ordentliche Kammerversammlung 2021
Heute haben wir über das beA die Einberufung der ordentlichen Kammerversammlung 2021 versendet, die am
Dienstag, den 9. November 2021, 18:00 Uhr,
in den Mozartsälen im Logenhaus an der Moorweidenstraße,
Moorweidenstraße 36, 20146 Hamburg,
stattfinden wird. Sie finden die Einberufung auch auf unserer Homepage (https://rak-hamburg.de/mitglieder/mitgliederservice/meldungen/id/115); auf unserer Homepage finden Sie im Kammerreport 2/2021 auch weiterhin den Geschäftsbericht und die Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020 (https://kammerreport.rak-hamburg.de/2021-02/).
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie möglichst zahlreich auf der Kammerversammlung begrüßen könnten.
2. Seminar: „beA: So geht's – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!"
In Kooperation mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer veranstaltet das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) in Hamburg ein (Präsenz-) Seminar zum Thema „beA: So geht's – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!". Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und deren Mitarbeiter/innen zahlen eine ermäßigte Teilnahmegebühr in Höhe von 185 € (statt 225 €). Das Seminar findet am
Freitag, den 3. Dezember 2021, 13:00 - 18:00 Uhr,
im Hyperion Hotel Hamburg
statt. Nähere Einzelheiten sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des DAI:
https://www.anwaltsinstitut.de/veranstaltungen/detail/264079_bea-so-gehts-alles-was-sie-%C3%BCber-ihr-postfach-wissen-m%C3%BCssen.html.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur direkt über das DAI erfolgen kann. Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer nutzen für die Anmeldung bitte nur das Formular mit den vergünstigten Konditionen:
https://www.anwaltsinstitut.de/kammerkooperation/rak-hamburg/veranstaltung-buchen/264079-5153b403d33df2caf81e4f512f6944d8-18167.html.
Dies ist eine gute Gelegenheit, sich noch rechtzeitig vor Beginn der Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente bei den Gerichten ab dem 1.1.2022 mit dem beA vertraut zu machen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident