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Kammerschnellbrief
Ausgabe 13/2022 vom 31.08.2022
beA-Kartentausch / Links zu Informationen, Hilfestellungen und Anleitungen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wie wir bereits im Kammerreport 3/2022 vom 2. Juni 2022 (https://kammerreport.rak-hamburg.de/2022-03/inhalt/elektronischer-rechtsverkehr/austausch-aller-bea-karten/) berichteten, stellt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die beA-Karten gerade auf eine neue Generation mit Fernsignatur um.
Für die neuesten Informationen rund um den beA-Kartentausch verweisen wir auf das Rundschreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 31. August 2022 (https://rak-hamburg.de/uploads/file/Mitglieder/beA/Informationsblatt_ZS_beA-Kartentausch-neu.pdf). Darin erfahren Sie auch,
- wie Sie feststellen können, wann die Gültigkeit Ihrer Karte endet und wie ggf. zu reagieren ist,
- was zu tun ist, wenn Sie eine neue Karte, aber noch keinen Link zur Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten haben und
- was zu tun ist, wenn Sie eine neue Karte erhalten und den Erhalt bestätigt haben, aber bislang noch keinen PIN-Brief erhielten.
Außerdem hat der Support der Bundesrechtsanwaltskammer alle wichtigen Informationen zum Kartentausch mit detaillierten Anleitungen auf folgender Internetseite zusammengestellt: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-kartentausch. Insbesondere erhalten Sie dort auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Hinblick auf die beA-Tauschkarte zu veranlassen ist: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/schritt-fuer-schritt
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
Präsident