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Kammerschnellbrief
Ausgabe 3/2022 vom 17.02.2022
Erinnerung: Wahlen zum Kammervorstand 2022 / Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit der Sonderausgabe des Kammerreportes vom 21. Januar 2022 (https://rak-hamburg.de/f/60676496f6.pdf) hatten wir das Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer im Jahr 2022 veröffentlicht und auf die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis Freitag, den 28. Februar 2022, 24.00 Uhr, hingewiesen. Nur wer bis dahin vorgeschlagen ist, kann gewählt werden.
Es sind 13 Mitglieder des Vorstandes neu zu wählen. Bislang sind noch keine 13 Wahlvorschläge eingegangen; der künftige Vorstand wäre also in jedem Fall nicht vollständig besetzt. Der Wahlausschuss bittet daher nochmals alle Kolleginnen und Kollegen um Prüfung, ob Sie im Vorstand der Kammer mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen. Darüber hinaus ist jedes Kammermitglied aufgerufen, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten vorzuschlagen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen und Förmlichkeiten für die Einreichung der Wahlvorschläge und die Durchführung der Wahl, die in dem oben verlinkten Wahlausschreiben des Wahlausschusses beschrieben sind.
Muster für Wahlvorschlagslisten finden Sie zum Download auf unserer Homepage (https://rak-hamburg.de/f/8a13f2f040.pdf). Eine Einreichung von Wahlvorschlagslisten per Telefax oder elektronischem Dokument mit einer Kopie der Unterschriften der Unterstützer ist ausreichend. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Wählbarkeit nach § 65 Nr. 2 BRAO, die Sie hier finden: https://rak-hamburg.de/f/8960b8a9bd.pdf.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Der Wahlausschuss