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Legal Tech: Angebot des Smartlaw-Vertragsgenerators vom BGH erlaubt
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR/20) hat am 9. September 2021 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht gegenüber der Rechtsanwaltschaft) richtungsweisendes Urteil verkündet, wonach einem renommierten Verlag die Erstellung komplexer Verträge, die auf konkrete Bedürfnisse im Einzelfall zugeschnitten sind, durch den Smartlaw-Vertragsgenerator erlaubt wurde.
Unsere Presseerklärung dazu finden Sie hier.
Die Presseerklärung des BGH finden Sie hier.