- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Amtsgericht Hamburg: Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und elektronische Erreichbarkeit
Das Amtsgericht Hamburg hat einen Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen in Zivilsachen und Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Familiensachen und für Entscheidungen nach dem Hamburger PsychKG eingerichtet. Ab dem 1.1.2022 wird dieser Bereitschaftsdienst auch ein eigenes elektronisches Postfach bekommen. Die Anträge werden von dem jeweiligen Bereitschaftsrichter bearbeitet, wenn sie zwischen 9 Uhr und 11 Uhr gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Sichtung des allgemeinen elektronischen Postfachs des Amtsgerichts Hamburg nur während der regulären Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle erfolgt.
Nähere Informationen und insbesondere auch die Bezeichnung des Postfaches nebst SAFE-ID können Sie der Internetseite des Amtsgerichts Hamburg entnehmen.
Hinweis zu eiligen elektronischen Nachrichten außerhalb dieses Bereitschaftsdienstes:
Bitte kennzeichnen Sie eilige elektronische Nachrichten, die Sie von montags bis freitags (nicht an Feiertagen) an das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts Hamburg senden, indem Sie im Betreff-Feld das Wort „EILT“ voranstellen, damit diese als eilig identifiziert werden können.