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Überbrückungshilfen des BMWi
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist an die Bundesrechtsanwaltskammer herangetreten und bittet darum, die prüfenden Dritten – zu denen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören – auf Folgendes hinzuweisen:
Die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe werden am 30. Juni 2022 auslaufen, da zu diesem Zeitpunkt auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen zur Gewährung dieser Hilfen, der Temporary Framework, beendet sein wird. Daraus ergeben sich jetzt zum Programmende eine Reihe enger Fristsetzungen. Damit allen noch hilfsbedürftigen Unternehmen, die benötigte Unterstützung noch gewährt werden kann, ist es sehr wichtig, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden.
Näheres zu diesen Fristen und zu wichtigen organisatorischen Aspekten entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Bundesrechtsanwaltskammer.
Soweit Sie bzw. Ihre Mandantschaft von einer der in dem Rundschreiben dargestellten Konstellationen betroffen sind, sollten Sie jetzt schnell handeln, um die Fördermöglichkeiten Ihrer Mandantschaft zu sichern.