- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
beA-Kartentausch
Wie wir bereits im Kammerreport 3/2022 vom 2. Juni 2022 berichteten, stellt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die beA-Karten gerade auf eine neue Generation mit Fernsignatur um.
Neueste Informationen zum beA-Kartentausch entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Zertifzierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 2. September 2022 und Rundschreiben der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer vom 31. August 2022
In dem Rundschreiben vom 31. August 2022 erfahren Sie auch,
- wie Sie feststellen können, wann die Gültigkeit Ihrer Karte endet und wie ggf. zu reagieren ist,
- was zu tun ist, wenn Sie eine neue Karte, aber noch keinen Link zur Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten haben und
- was zu tun ist, wenn Sie eine neue Karte erhalten und den Erhalt bestätigt haben, aber bislang noch keinen PIN-Brief erhielten.
Außerdem hat der Support der Bundesrechtsanwaltskammer alle wichtigen Informationen zum Kartentausch mit detaillierten Anleitungen auf einer Internetseite zusammengestellt. Insbesondere erhalten Sie dort auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Hinblick auf die beA-Tauschkarte zu veranlassen ist. Über dort vorhandene weitere Links kommt man außerdem zu noch detaillierteren Informationen.