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Informationen der BNotK für den erfolgreichen Kartentausch
Nach Auskunft der BNotK seien alle beA-Austauschkarten produziert und an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis hinterlegten Adressen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versandt worden. Allerdings hätten aufgrund fehlender Empfangsbestätigungen für zahlreiche Karten noch keine PIN-Briefe versandt werden können.
Damit auch die weiteren Schritte für den Kartentausch und für die Beantragung der Fernsignatur erfolgreich durchgeführt werden können, hat die BRAK alle hierfür erforderlichen Informationen der BNotK für die verschiedenen Fallkonstellationen in einem Dokument zusammengestellt. Das Dokument enthält auch weiterführende Verlinkungen.
Weiterführende Links:
Dokument: Informationen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zum Kartentausch
Internetseite der BNotK zum Kartentausch
Videoanleitung: Aktivierung einer neuen beA-Karte
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Nutzung der Tauschkarte
(Meldung am 30.11.2022 bearbeitet.)