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goAML: Abgabe einer Meldung trotz fehlender abschließender Registrierung möglich
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) teilt mit, dass die technischen Schwierigkeiten beim Durchlaufen des Registrierungsprozesses für goAML zwischenzeitlich behoben werden konnten. Die Endbearbeitung der Registrierungsanträge erfolge mit Hochdruck. Für den Einzelfall sei sichergestellt, dass noch nicht abschließend registrierte Verpflichtete nicht an der elektronischen Abgabe einer Meldung über goAML-Web gehindert würden. Hierfür sei zwischenzeitlich ein spezifisches Funktionspostfach eingerichtet worden, worüber entsprechende Eingaben durch betroffene Verpflichtete unmittelbar die vorgezogene Bearbeitung des betreffenden Registrierungsantrags auslösen würden:
Diese Angaben seien laut FIU auch aktualisiert der FIU-Internetseite zu entnehmen.