- Anwaltssuchdienst
- Meldungen
- Betreuer/-innen
- Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien
- Bewertung von Anwaltskanzleien
- Clearing-Ausschuss
- DSGVO in Kanzleien
- Existenzgründung
- Find-a-lawyer
- Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung
- Hülfskasse
- Lohnversteuerung von Beiträgen u.a.
- Pflichtverteidigung
- Rechnungslegung und Umsatzsteuer
- Teilung von und Ausscheiden aus Kanzleien
- Veranstaltungen
- Vertrauensanwälte
- Vollmachtsdatenbank
- Kammerreport
- Kammerschnellbrief
Insolvenz der ELEMENT Insurance AG / Bitte überprüfen Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung
Wir sind vom Insolvenzverwalter am 6. März 2025 darüber informiert worden, dass über das Vermögen der ELEMENT Insurance AG das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (AG Charlottenburg – 36e IN 8660/24).
Die ELEMENT Insurance AG bietet auch Berufshaftpflichtversicherungen an. Dabei tritt sie auch als sogenannter „White-Label-Versicherer“ auf, bei der häufig der Kooperationspartner und nicht die das Risiko tragende ELEMENT Insurance AG selbst nach außen hin als Ansprechpartner in Erscheinung tritt.
Ein solcher Kooperationspartner scheint beispielsweise die mailo AG zu sein, die seit geraumer Zeit Versicherungsnachweise im Namen und in Vollmacht der ELEMENT Insurance AG auszustellen scheint. Der frühere Versicherungsbestand der mailo AG wurde zudem im Jahre 2022 auf die ELEMENT Insurance AG übertragen.
Vermutlich gibt es noch weitere Kooperationspartner, die Versicherungsnachweise im Namen und in Vollmacht der ELEMENT Insurance AG ausgestellt haben.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat weitreichende Konsequenzen für die Versicherten. Der Insolvenzverwalter hat uns auf die Regelung des § 117 Abs. 6 VVG aufmerksam gemacht, wonach das Versicherungsverhältnis mit dem Ablauf eines Monats endet, nachdem der Insolvenzverwalter diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle angezeigt hat; bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es der Insolvenzmasse gegenüber wirksam. Auch bei bis dahin auftretenden Schäden sei nach Auskunft der BaFin nicht garantiert, dass diese vollständig finanziell reguliert werden können.
Alle Mitglieder sollten daher schnellstmöglich ihre Vertragsunterlagen der Berufshaftpflichtversicherung dahingehend überprüfen, ob sie bei der ELEMENT Insurance AG versichert sind. Diese Mitglieder sollten sich unverzüglich um einen neuen Versicherungsschutz hinsichtlich der Berufshaftpflichtversicherung kümmern und diesen uns gegenüber nachweisen.
Weitere Informationen zur Insolvenz des Versicherers und Hinweise für Versicherte finden Sie auf den Internetseiten der BaFin.