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Anhebung der RVG-Gebühren beschlossen!
(24.3.2025)
Nach langem Hin- und Her ist sie nun doch noch erreicht: eine Erhöhung der RVG-Gebühren!
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugestimmt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten sich jahrelang dafür eingesetzt. Die beschlossene Erhöhung sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6% und der Festgebühren um 9% vor.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV und außerdem auf die Homepage der BRAK mit weiteren Informationen. Die Materialien zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.