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Einstellung der Postfachadressen der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 04.09.2026 mitgeteilt, dass die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ihre Postfächer und die dazugehören Postfachadressen zum 1. September 2026 eingestellt haben.
Es wird um Beachtung gebeten, dass ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die jeweilige Hausanschrift des Finanzamtes zu verwenden ist. Für einen Übergangszeitrum wurden für die bisherigen Postfachadressen Nachsendeaufträge eingerichtet.
Das Schreiben der Oberfinanzdirektion NRW finden Sie unter https://rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/Anschreiben%20Einstellung%20Postf%C3%A4cher%20-%20Kammerinfo.pdf sowie die Hausanschriften des jeweiligen Finanzamtes unter https://rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/Dienststellen%C3%BCbersicht.pdf
