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Offener Brief zur geplanten Kürzung der Mittel für die juristische Ausbildung an der Universität Hamburg
Ab dem 1. Januar 2027 sollen an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Stellen im akademischen Mittelbau nicht nachbesetzt und freie Professuren nicht ausgeschrieben werden. Moot Courts und Law Clinics sollen nicht mehr aus dem Fakultätsetat finanziert werden. Im Examensklausurenkurs würde weniger als ein Viertel der Klausuren kostenfrei korrigiert, und das Stipendienprogramm der AMBSL soll eingestellt werden.
In einem gemeinsamen offenen Brief wenden sich die Hanseatische Rechtsanwaltskammer, die Hamburgische Notarkammer, der Hamburgische Anwaltverein, der Hamburgische Richterverein und der Rechtswissenschaftliche Fakultätsclub der Universität Hamburg sowie Friedrich-Joachim Mehmel als Vorsitzender des Rechtsstandort Hamburg e.V. deshalb an den Ersten Bürgermeister sowie an die Senatorinnen und den Senator für Wissenschaft, Justiz und Finanzen.
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare durchlaufen dieselbe universitäre Ausbildung. Einschnitte an der Fakultät wirken sich deshalb in wenigen Jahren auf Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung aus. Kann die Universität keine ausreichende Examensvorbereitung mehr anbieten, verlagert sich diese auf private Repetitorien. Der Zugang zu den juristischen Berufen hängt dann stärker von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses ab.
Die Unterzeichnenden bitten den Senat, die Universität so auszustatten, dass die Kostensteigerungen gedeckt sind und die Fakultät diese Einschnitte nicht vornehmen muss.
Den vollständigen Brief finden Sie unter: https://rak-hamburg.de/uploads/file/Meldungen/Offener_Brief_Website.pdf
