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DSGVO in Kanzleien
BRAK stellt Checkliste und häufige Fragen und Antworten zur Verfügung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht. Zeitgleich traten auch die an die DSGVO angepassten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Beides gilt auch für Anwaltskanzleien.
Als Hilfestellungen zur Umsetzung und Einhaltung der DSGVO und des BDSG hat die BRAK eine Checkliste sowie häufige Fragen und Antworten veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.