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Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht zur Lohnversteuerung von übernommenen Beiträgen bei angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
(Stand: Dezember 2019)
Zur Frage, ob die vom Arbeitgeber getragenen Kosten eines angestellten Rechtsanwalts von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, an Rechtsanwaltskammern und an Vereinen sowie von Kosten der beA-Karte zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führen, hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht seine Handlungshinweise überarbeitet (Stand: Dezember 2019). Die aktualisierten Handlungshinweise finden Sie hier.