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Pflichtverteidigung
Auf Ihren Wunsch hin können wir vermerken, dass Sie Interesse an einer Tätigkeit als Pflichtverteidiger/in haben. Dieses Interesse wird dann im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt und Rechtsuchende können nach diesem Merkmal suchen. Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen bei der Auswahl von Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidigern gemäß § 142 Abs. 6 StPO auf dieses Verzeichnis zugreifen.