Mitglieder
KAMMERWECHSEL
Jede/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist Mitglied einer Rechtsanwaltskammer und muss in dessen Bezirk eine Kanzlei einrichten und unterhalten (§ 27 Abs. 1 BRAO).
Wird die Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer verlegt werden, ist die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen (§ 27 Abs. 3 BRAO). Einen Antrag auf Aufnahme in die Hanseatische Rechtsanwaltskammer finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Der Kammerwechsel ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt nach der Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer derzeit € 85,00.