- Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
Download (PDF)
Mitglieder
WIEDERZULASSUNG ZUR RECHTSANWALTSCHAFT
Wer bereits zu einem früheren Zeitpunkt als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin zugelassen war und - aus welchen Gründen auch immer - aus der Anwaltschaft ausgeschieden ist, kann die Wiederzulassung beantragen. Hierfür gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie bei einer Neuzulassung. Das für die Wiederzulassung vorgesehene Antragsformular finden Sie im Abschnitt Formulare
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer; sie beträgt derzeit (01.01.2022) € 100,00.
Download