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Umfrage für die Erfüllungsaufwandsermittlung Transparenzregistergesetz/Geldwäschegesetz
Das Statistische Bundesamt ermittelt den bürokratischen Aufwand von Bundesgesetzen. Dieser Erfüllungsaufwand, bestehend aus Zeit- und Sachaufwand, wird für die unterschiedlichen Normadressaten (Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Verwaltung) gemessen und dargestellt. Dies geschieht im Rahmen von "Nachmessungen" etwa 2 Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Überprüfung der Schätzung im Gesetzesentwurf. Vorliegend geht es um den Aufwand der Vorschriften durch die Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Geldwäschegesetz (GwG) und speziell den Änderungen durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, welches zum 1.8.2021 in Kraft getreten ist. Änderungen des Erfüllungsaufwands wurden vor Inkrafttreten des Gesetzes vor allem in Bezug auf die Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister erwartet.
Eine wesentliche Änderung war die Umstellung von einem Auffang- zu einem Vollregister. Nach der alten Fassung des § 20 Abs. 2 GwG war keine zusätzliche Mitteilung an das Transparenzregister erforderlich, wenn sich die erforderlichen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen elektronischen Registern – wie etwa dem Handels- oder Partnerschaftsregister – ergaben (Mitteilungsfiktion). Seither sind alle juristischen Personen dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und eine Eintragung in das Transparenzregister vorzunehmen – auch wenn ihre Pflichten nach bisherigem Recht als erfüllt galten (vgl. § 59 Abs. 8 Satz 1 GwG). Nähere Informationen heirzu können Sie dem Kammerreport 3/2022 vom 2. Juni 2022 entnehmen.
Das Statistische Bundesamt möchte den bürokratischen Aufwand der Verpflichteten (Rechtsanwälte, § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) ermitteln, der durch die neuen gesetzlichen Vorgaben gem. §§ 10 ff. GwG (Sorgfaltspflichten) in Verbindung mit dem Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) entsteht. Die Teilnahme an der Befragung wird ca. 10 Minuten dauern und voraussichtlich bis zum 12.7.2024 unter dem folgenden Link möglich sein: https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz