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Alte beA-Karten für Anmeldung länger nutzbar: bis 18.3.2023

Die Bundesrechtsanwaltskammer teilte uns mit, dass laut Bundesnotarkammer die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.3.2023 möglich bleibt. Ohne den Einsatz der BRAK gegenüber der BNotK wäre es nur möglich gewesen, die alten Karten bis 31.12.2022 für die Anmeldung zu verwenden.

Zu beachten ist aber, dass die Verlängerung nur die Anmeldung am beA betrifft. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Karten der ersten Generation können nicht über den 31.12.2022 hinaus angebracht werden. Die sicherheitstechnische Zulassung läuft am 31.12.2022 aus. Kolleginnen und Kollegen, die eine Signaturfunktion nutzen möchten, sind daher auf den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer oder andere Wege zum Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwiesen worden.

Trotz der Verlängerung sollten Sie Ihre neue Karte bitte unverzüglich in Ihrem beA hinterlegen (hier finden Sie eine Anleitung dazu). Erst dann ist Ihre neue Karte voll einsatzfähig und die Anmeldefähigkeit auch über den 18.3.2023 hinaus sichergestellt.

Die Mitteilung der Bundesnotarkammer können Sie hier nachlesen. 

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